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Peter Pirker, 26.4.2024.
Sehr geehrte Damen und Herren, spoštovane gospe in gospodje, sehr geehrter Herr Direktor des Landesgerichts.
ich bedanke mich sehr herzlich bei Memorial Kärnten/Koroška für die Einladung hier beim Landesgericht einige Worte an Sie richten zu dürfen.
Klagenfurt war während der NS-Herrschaft ein wichtiger Truppenstandort des Wehrkreises XVIII, sowohl was Wehrmacht- als auch was SS-Einheiten betrifft. War das Gebirgsjägerregiment 139 an den Überfällen auf die Tschechoslowakei, auf Polen, auf Norwegen und auf die Sowjetunion beteiligt, so waren die SS-Divisionen aus Klagenfurt unter anderem in Frankreich zur Bekämpfung der Widerstandsbewegungen eingesetzt und dort an Massaker beteiligt. In der militärischen Traditionspflege spielten die Kriegshandlungen dieser Truppenkörper auch nach 1945 eine große Rolle, freilich im positiven Sinne als Ausdruck von Stolz auf militärische Leistungen und Waffentaten – Stichwort Narvik-Mythos. Kaum im Bewusstsein ist einerseits die Beteiligung des Klagenfurter Gebirgsjägerersatzregiments 139 an der brutalen Aufstandsbekämpfung in der Operationszone Adriatisches Küstenland im Rahmen der Reserve-Gebirgsdivision 188, und gar nicht ins Erinnern vorgedrungen ist die Tätigkeit der Militärjustiz in Klagenfurt, die eine Reihe von Todesurteilen und Hinrichtungen von Deserteuren und Wehrkraftzersetzern fällte. Es handelte sich um Gerichte der Divisionen 418, 188 und der Division z.b.V 438.
Helge Stromberger hat schon vor einigen Jahren die Namen von 16 Soldaten eruiert, die am Militärschießplatz am Kreuzbergl hingerichtet und am Friedhof Annabichl begraben wurden. Bei ihnen handelt es sich ebenfalls um Opfer der NS-Justiz, denn die Wehrmachtsjustiz war von der NS-Ideologie durchdrungen und viele – nicht alle – Richter können als ihre Vollstrecker betrachtet werden. Bei Forschungsprojekten zur Deserteuren der Wehrmacht in Tirol und Vorarlberg ist uns gelegentlich auch der Gerichtsort Klagenfurt untergekommen und aus diesen zufälligen Funden können wir sagen, dass mindestens vier weitere Soldaten in Klagenfurt zum Tode verurteilt worden sind, aber an anderen Orten hingerichtet worden sind, etwa in Innsbruck oder in Graz. Ihre Namen sind Jože Janša, Heinrich Ploderer, Franz Wegscheider und Josef Zendron. Die Tätigkeit der Militärgerichte in Klagenfurt ist noch ein weitgehend unbearbeitetes Forschungsfeld – Akten dazu liegen unter anderem im Bundesarchiv Militärarchiv in Freiburg und harren unseres Interesses.
Die historische Forschung ist eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung einer demokratischen Erinnerungskultur. Wissenschaftlich abgesichertes Wissen ist ein unverzichtbares Fundament für die gesellschaftliche Selbstaufklärung, deshalb ist die konsequente Förderung und institutionelle Absicherung von historischer Forschung essentiell. Ich erlebe das seit einigen Jahren in Tirol, wo die Landesregierung seit etwas mehr als zehn Jahren gezielt in Kooperation mit der Universität und dem Landesarchiv große Forschungsprojekte zum Nationalsozialismus und seinem Erbe in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, etwa der Volkskultur, der Jusitz und der Polizei, fördert und durchführen lässt.
In diesem Zusammenhang hatte ich in den Landesarchiven Tirol und Vorarlberg die Möglichkeit viele hunderte Akten der Sondergerichte an den Landgerichten Innsbruck und Feldkirch zu lesen und zu analysieren. Die Sondergerichte waren politische Instrumente der NS-Justiz. Die Rechte der Angeklagten waren eingeschränkt, die Machtfülle der Richter enorm. Sie dienten zur Ahndung von politischen Delikten, die das Regime 1939 mit Kriegsbeginn einführte, etwa Wehrkraftzersetzung, Heimtücke, das Abhören von Feindsendern, aber auch eine Form einer rassistisch und erbbiologisch aufgeladenen Kriminalitätsbekämpfung, bei der ein kleiner Diebstahl zu einer Todesstrafe führen konnte. In Tirol und Vorarlberg dienten uns die fast vollständig überlieferten Akten der lokalen Sondergerichte, um die Hilfsleistungen für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer auszuleuchten, meistens handelte es sich um Frauen, die diese Form des Hilfs- und Rettungswiderstand leisteten und dafür zu oft langen Zuchthausstrafen verurteilt wurden. Die Ergebnisse brachten Angehörigen Klarheit über ihre Familiengeschichte, sie bieten lokalen Museen und Chronisten Material für die Darstellung der kommunalen Zeitgeschichte und es taucht dabei ein Bedürfnis zu erzählen auf, das in vielerlei Hinsicht auch befreiend ist, weil es in Kombination mit Forschung zum besseren Verstehen historischer Ereignisse führt.
Leider können wir die Tätigkeit des Sondergerichts Klagenfurt nicht erforschen, denn die Akten wurden zum Großteil wohl in den 1960er Jahren skartiert. Es ist uns daher nicht möglich, eine zentrale Instanz der lokalen Terror-Justiz des NS-Staates zu erfassen, seiner Richter und Staatsanwälte. Es ist uns aber auch nicht möglich, den Umgang der Nachkriegsjustiz mit den Urteilen der NS-Justiz zu erforschen, also ob Urteile aufgehoben worden sind und die Verurteilten rehabilitiert wurden. Wir wissen auch sehr wenig über die 1943 von Kärnten aus etablierten Sondergerichte in Oberkrain und in Triest und deren Praxis der Bekämpfung des Widerstands.
Im Landesgericht befindet sich allerdings ein Gerichtsakt, der ein zentrales Artefakt der Erinnerung an den Kern des Holocausts darstellt, an die Vernichtung von an die zwei Millionen Juden in Polen im Rahmen der Aktion Reinhardt, die von Kärntner Nationalsozialisten geleitet wurde. Es handelt sich um den 60 Bände und mehr als dreieinhalb Laufmeter umfassenden Akt der Ermittlungen gegen die Klagenfurter SS-Offiziere Ernst Lerch und Helmut Pohl. Es ist eine wesentliche Quelle für die Erforschung der Justizgeschichte und der Erinnerungsgeschichte der Täter und der Opfer. Leider ist die historische Forschung mit Justizakten seit einigen Jahren durch neue gesetzliche Bestimmungen erschwert – so ist die personenbezogene Auswertung von Informationen aus den Justizakten zu Verfahren der Volksgerichte nach 1945 und der Verfahren wegen Kriegsverbrechen im Grunde untersagt und die Forschung begibt sich in einen juristischen Graubereich, wenn wir etwa mit Zeugen- und Beschuldigtenaussagen aus solchen Verfahren arbeiten wollen – das hat selbstverständlich auch Rückwirkungen auf die Aussagekraft von historischer Forschung, die wiederum wie eingangs erklärt, eine wichtige Grundlage und auch ein Korrektiv für ein reflexives Erinnern ist – das zeigen etwa die Erkenntnisse, die wir aus den im britischen Staatsarchiv vollständig zugänglichen und zitierbaren Akten der britischen Prozesse gewonnen haben, die hier am Landesgericht in Klagenfurt zum Loibl-KZ stattgefunden hatten. Ich verneige mich vor den Opfern der NS-Justiz in Klagenfurt und anderswo und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Hvala lepa!